zwiespältiges signal aus karlsruhe

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der bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der betreiber einer internetplattform auch dann dazu verpflichtet ist, beleidigende äusserungen zu entfernen, wenn der user (von dem die beiträge stammen) bekannt ist und/oder in der lage, diese sogar selbst zu entfernen. [zeit] [heise]

damit wird die bisherige rechtslage bestätigt und nochmal verfeinert. das kann man gut finden, weil es unsicherheiten weiter ausräumt. und experten verlautbaren bereits, es würde sich nichts an der rechtspraxis ändern.

wenn jetzt allerdings jeder forenbetreiber quasi dazu verpflichtet wird, “hobby-jurist” spielen zu müssen, habe ich damit doch deutliche bauchschmerzen. auch aus meiner eigenen erfahrung als mitbetreiber von dol2day.

denn es liegt jetzt zunächst in der hand des betreibers, ob er die beiträge entfernt oder nicht. was ist nun, wenn er zB die beanstandete beleidung nicht als solche erkennt oder anders interpretiert? offensichtlich macht er sich damit bereits strafbar, im sinne der “störerhaftung”.

so gesehen bin ich mal sehr gespannt und fast schon skeptisch, wie die weiteren entscheidungen zur störerhaftung ausfallen werden, die noch aufgrund des heise-forenurteils ausstehen.

5 reaktionen zu “zwiespältiges signal aus karlsruhe”

  1. Karsten

    Das fügt sich aber doch recht gut ins Presserecht, oder nicht? Wenn ich mich recht erinnere, gibt es da auch einen zentral Verantwortlichen, der für alle Rechtsverstöße gerade stehen muss. Und somit wäre der Forenbetreiber eben der V.i.S.d.P.

  2. fifi

    wie gesagt, die grundintention kann ich nachvollziehen und bestätigt ja die bisherige rechtspraxis. und führt damit zu klarheit.

    aber was ist zum beispiel mit kommentaren in einem blog? der blogger kann, im gegensatz zu einem chefredakteur, nicht mal eben auf einen entsprechenden wissensstand bzw. auf juristischen rat zurückgreifen.

    und: wer definiert am ende, ob es sich um eine beleidigung handelt? wenn der beitrag direkt entfernt wird, wird es wohl auch nicht zu einem urteil kommen. reicht dann schon die empörung eines muslimischen bürgers über die dänemark-karikaturen aus, um hier in “störerhaftung” genommen zu werden?

    ich würde es begrüssen, dass ein forenbetreiber erst dann selbst belangt werden könnte, wenn die beleidigung wirklich offensichtlich ist und/oder der beleidigte bereits anzeige erstattet hat - und er dann immer noch nicht handelt - denn nur dafür wird er ja belangt.
    das würde den betreiber davor schützer, beim kleinsten pups eines überempfindlichen users bereits aktiv werden zu müssen bzw. gefahr zu laufen, selbst strafrechtlich belangt zu werden.

  3. Karsten

    Nun ja, nicht jeder Chefredakteur leitet gleich die FAZ (oder die BILD). Es gibt auch genug kleinere Druckerzeugnisse, bis hin zur Schülerzeitung, deren Situation schon eher mit der des Bloggers zu vergleichen ist.

    Tja, wie gut haben es da Länder mit echter Meinungsfreiheit, die sich über sowas keine Gedanken machen müssen…

  4. roberthesse.de » Störerhaftung - Neues Urteil des BGH

    [...] es gerade bei Fifi und hatte es auch gestern bei heise gelesen. Die Lage war bisher, dass der Seitenbetreiber bei [...]

  5. fifi blogt » blog archiv » schlichten statt klagen!

    [...] zu dem thema hatte ich mich ja vor einigen tagen auch schon geäussert. [...]

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